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- Wozu braucht
man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?
- Wer kommt
für die Kosten des Gutachters auf ?
- Gibt es
Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?
- Reicht es
nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen
Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt ?
- Bei der
Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der
Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten
Sachverständigen zu beauftragen ?
- Wer trägt
die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen ?
- Ist es nicht
günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag
in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ?
- Wie teuer
sind Kfz-Sachverständigengutachten ?
- Der
Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den letzten
Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen
worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen ?
- Was
empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat
Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten ?
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1. Wozu braucht man
überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?
Antwort:
- Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
- Beweissicherungsverfahren oder Gerichte
- Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
- Oldtimergutachten
- Unfallrekonstruktion
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2. Wer kommt für
die Kosten des Gutachters auf ?
Antwort:
- Bei einem
unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die
eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des
Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die
Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu
ersetzen ist.
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3. Gibt es
Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?
Antwort:
- Liegt der
Schaden für den Laien ersichtlich unter € 750 kann die
Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen
zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
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4. Reicht es nicht
aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen
Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt ?
Antwort:
- Der
Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines
unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der
Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die
den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher
einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt,
daß auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden
richtig ermittelt werden.
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5. Bei der Vielzahl
freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte überhaupt
erkennen, einen seriösen qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen ?
Antwort:
- Der
Geschädigte sollte darauf achten, daß der Sachverständige Kfz-Meister
oder Diplom-Ingenieur ist es kann zudem ein
Qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden.
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6. Wer trägt die
Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen ?
Antwort:
- Bei
Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen
Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht
einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten
Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der
Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten
werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige
Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im
Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
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7. Ist es nicht
günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag
in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ?
Antwort:
- Der
Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt
verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag
später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage
zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich
tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind
bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt
bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die
Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte
bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf
Nummer sicher.
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8. Wie teuer sind
Kfz-Sachverständigengutachten ?
Antwort:
- Die
Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten
Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, daß auch bei kleinen
Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein
Schadensgutachten bei einer Schadenshöhe von € 2500 je nach Aufwand
und regionalen Gegebenheiten zwischen 200 und 350 €. Hier sind
allerdings sämtliche Nebenkosten (EDV-Kosten, Fahrtkosten, Porto/Telefon
...) enthalten. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt
zwischen 100 und 150 €. Wenig Geld im Vergleich zu der
Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.
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9. Der Berufsstand
der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den letzten Monaten durch
Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen worden. Wie
verteidigen sich die seriösen Sachverständigen ?
Antwort:
- In sehr
pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden.
Sicher ist unbestreitbar, daß es auch bei den Kfz-Sachverständigen wie
in jedem anderen Beruf schwarze Schafe gibt. Diese Tatsache wird bei den
Sachverständigen dadurch begünstigt, daß es kein gesetzliches Berufsbild
gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte
Schadensregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten aber
auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr
ausgesetzt. Unser Berufsverband geht mit erheblichem Aufwand gegen
unqualifizierte Sachverständige und Sachverständigenorganisationen vor.
Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen
Sachverständigen dem unseriösen sogenannten Sachverständigen keine
Chance zu lassen.
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10. Was empfiehlt
der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat ? Wie soll
man sich nach einem Unfall verhalten ?
Antwort:
- Das
wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen
handlichen Unfallpaß im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte
in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den
Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern.
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf
Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.
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